Das neue Tierarzneimittelgesetz 2022
Am 28.01.2022 trat die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes in Kraft. Das nun neue Tierarzneimittelgesetz bedeutet für viele Tiertherapeuten das Ende der Praxis, denn Tiertherapeuten sowie Tierbesitzer dürfen ab Januar keine, nicht für den Veterinärbereich zugelassene und apothekenpflichtige Medikamente oder freiverkäufliche Humanarzneimittel mehr an Tiere verabreichen. Als Ausbildungszentrum für Therapeuten im alternativ-tiermedizinischen Bereich, möchten wir alle angehenden und fertigen Tiertherapeuten zu dem neuen Tierarzneimittelgesetz aufklären. Aus diesem Grund, haben wir euch die häufigsten Fragen zum Thema Tierarzneimittelgesetz zusammen gestellt und hoffen damit für eine bessere Sicht durch den Nebel der neuen Gesetzesänderungen. Weiter unten stehend, haben wir euch weitere Infoveranstaltungen und mögliche Lösungen für die zukünftige Arbeit als Tiertherapeut verlinkt.
Wie lautet die neue gesetzliche Regelung des Tierarzneimittelgesetzes?
§ 50 Abs. 2 TAMG lautet:
„(2) Tierhalterinnen und Tierhalter, sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1, 2 und 3a des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit
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- diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und
- die Anwendung gemäß einer tierärztlichen Behandlungsanweisung, die die Tierärztin oder der Tierarzt für den betreffenden Fall ausgehändigt hat, erfolgt.“
Kann ich noch eine Tierhomöopathieausbildung machen und danach als Tierhomöopath praktizieren?
Die Homöopathie ist ein jahrtausendaltes Wissen, was erhalten werden muss und so bieten wir aktuell weiterhin die Ausbildung in Tierhomöopathie an. Eine weitere Ausübung dieses Berufes kann z.B. mit radionischen Geräten, die hervorragend Homöopathie mittels Schwingung auf Milchzucker oder andere Medien übertragen können, gewährleistet werden. Dies ist mit dem Tierarzneimittelgesetz konform und kann den Beruf der Tierhomöopathen erhalten. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aktuell eine Stellungnahme von den Tiertherapeuten-Verbänden eingefordert hat und sie die Verfassungsbeschwerde noch nicht abgelehnt hat, lässt uns hoffen, dass in naher Zukunft die uneingeschränkte Ausübung der Tierhomöopathie wieder möglich sein wird.
Was hat die Änderung des Tierarzneimittelgesetz für Konsequenzen?
Das Verbot, Humanarzneimittel bei Tieren anzuwenden, betrifft auch Tierhalter, nicht nur Tierheilpraktiker, sondern auch Human-Homöopathen, die Tiere behandeln. Betroffen von der Regelung ist nicht nur die klassische Homöopathie, sondern auch die Phytotherapie inklusive der TCM-Kräutermedizin, die Spagyrik, die Anthroposophie, die Blutegeltherapie und die Eigenbluttherapie und viele mehr.

Dürfen Tierheilpraktiker chinesische Kräuter nach Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes noch anwenden?
Nur für den Humanbereich zugelassene komplementäre Mittel dürfen von NICHTTIERÄRZTEN nicht mehr angewendet werden. Tierärzte müssen umwidmen.
Dürfen Tierheilpraktiker nach Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes noch Homöopathie anwenden?
Tiertherapeuten sowie Tierbesitzer dürfen Einzelmittel der Homöopathie, die nur für Menschen zugelassen sind, nicht anwenden. Arzneimittel müssten erstmal für Tiere, sogar speziell für die entsprechende Tierart zugelassen werden. Derzeit gibt es in Deutschland keine zugelassenen Einzelmittel, wohl aber Komplexmittel, Organpräparate, Potenzakkorde oder Injektionslösungen. Es gibt einen Produzenten von homöopathischen Einzelmitteln in Österreich, der bereits einige Einzelmittel für Tiere registrieren hat lassen. Derzeit sind diese auf dem deutschen Markt aber noch nicht zugelassen.
Macht man sich strafbar, wenn man Homöopathie bei Tieren verabreicht?
Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR, denn es wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bereits die Empfehlung der Verabreichung eines homöopathischen Mittels (nicht zugelassen für Tiere) für ein Tier ist Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit und ist genauso wie diese als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.

Was ist der Sinn des Tierarzneimittelgesetzes?
Das TAMG geht auf die EU-Verordnung über Tierarzneimittel, die 2019 verabschiedet wurde, zurück. Der ursprüngliche Plan war es den exzessiven Einsatz von Humanantibiotika in der Tiermedizin, v.a. vorbeugend in der Massentierhaltung, einzudämmen. Dabei hatten die Abgeordneten bei der Verabschiedung überhaupt nicht an Homöopathika und komplementäre Arzneimittel gedacht.
Wann tritt das Tierarzneimittelgesetz in Kraft?
Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten.
Wie wird gegen die Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes vorgegangen?
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände e.V. hat gemeinsam mit anderen THP-Verbänden früh auf EU-Ebene, wie auch bei Bundesregierung und Bundestag, auf das Problem aufmerksam gemacht. Sie hat Stellungnahmen abgegeben, Bundestags- und EU-Abgeordnete informiert und Anfang 2016 auch eine Petition an den Deutschen Bundestag mitgetragen, die damals über 50.000 Unterschriften erhielt. Die Petition führte dazu, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 2016 in einer öffentlichen Anhörung mit der Thematik befasst. Zum Teil hörten Abgeordnete damals zum ersten Mal davon, dass es den Beruf des Tierheilpraktikers überhaupt gibt. An dieser Stelle möchten wir uns persönlich für das Engagement der Verbände bedanken und möchten jeden Therapeuten ermutigen in einen der Verbände beizutreten, um nicht nur immer aktuell informiert zu sein, sondern auch den Einsatz für uns Tiertherapeuten monitär zu unterstützen.
Wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Tierarzneimittelgesetz eingelegt?
Einige unserer Kolleginnen und Kollegen haben sich für das Kollektiv eingesetzt und haben das Gesetz geprüft und kamen zum Schluss, dass das Gesetz verfassungswidrig, soweit Homöopathika betroffen sind, ist. Sie führten dabei so einiges an. So seien laut Verordnung EU-VO 37/2010 eine Verabreichung Homöopatika ab einer ca. D 4, ohne dass Wartezeiten festgelegt werden müssen, erlaubt, weil keine Rückstände der Arzneimittel in tierischen Produkten nachweisbar sind. Ebenso hat die Bundesregierung festgestellt, dass die Anwendung von homöopathischen Humanarzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren keine Gefährdung darstellt. Außerdem ist es verfassungswidrig die Berufsfreiheit einzuschränken.